Die Anwaltskanzlei LeistikowSchreyeck ist für Sie im In- und Ausland tätig. Die Korrespondenz erfolgt in deutsch oder englisch und wird nach der kanzleiinternen 48-Stundenregel abgearbeitet. Damit stellen wir schnelle Reaktionszeiten sicher. Sie sind informiert und können gezielte Fragen an uns richten. Unsere unternehmerischen Handlungsabläufe sind zur stetigen Verbesserung organisiert nach dem ISO 9001 Standard.

 

Rechtsanwalt Leistikow ist Mitglied im Beirat des Atomopfer e.V., Mitglied der Interessengemeinschaft der La Belle Opfer , Mitglied der Interessengemeinschaft Asbest Opfer , Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrssrecht im deutschen Anwaltsverein.

 

Seit 2005, der 90ig jährigen Wiederkehr des Genozides an der Volksgruppe der Armenier ist die Kanzlei Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Anerkennung. (Siehe auch www.aga-online.org/de)

 

Unser soziales Engagement beinhaltet die regelmässige Unterstützung der Aktion S.O.S. - Kinderdörfer. Im Besonderen unterstützen wir hier ein Projekt in Estland. Angesichts des Elends unzähliger elternloser Kinder nach dem Zweiten Weltkrieg und der überfüllten kalten Kinderheime baute Hermann Gmeiner im Jahr 1949 in der Tiroler Kleinstadt Imst das erste SOS-Kinderdorf. Die Grundidee dieses und aller folgenden SOS-Kinderdörfer ist es, Kindern, die ihre Eltern verloren haben oder nicht mehr bei ihnen leben können, ein dauerhaftes Zuhause und ein stabiles Umfeld zu geben. Das Kind soll aufwachsen wie in einer Familie - mit einer SOS-Kinderdorf-Mutter, den Geschwistern, dem Haus und dem Dorf. Wir engagieren uns für diesen Gedanken.