Unser Wunsch ist es für Sie Wege der gerichtlichen Streitvermeidung zu entwickeln und den Erfolg in ausgewogen geführten Verhandlungen zu erzielen. Hierzu kann schon im Vorfeld der Auseinandersetzung der Weg geebnet werden. Häufig ist aber auch im Streitfall noch der Weg zu einem außergerichtlichen Vergleich offen. Soweit es Ihren Interessen entspricht legen wir das Gewicht unserer Arbeit in die Streitbeseitigung durch den Vergleich.
Zu unserer Expertise im Bereich Schadenersatz / Schmerzengeld gehören die Abwicklung von internationalen Großschadensfällen wie z.B. Concorde ( Flugzeugabsturz ), Abwicklung 2001, die Vertretung von Betroffenen des Anschlags auf die Diskothek » La Belle «, Abwicklung 2004, die Vertretung zum Schadenersatzverfahren maison de france, Verfahren läuft aktuell, sowie die Vertretung von Dopingopfern des DDR-Olympiakaders, Abwicklung 2006. Im Bereich der Großschadensfälle verfügen wir insofern über eine umfangreiche Verhandlungs- expertise. Rechtsanwalt Leistikow hat zum Thema Verhandlungsführung auch veröffentlicht.
Die Kanzlei betreute den Großteil der Opferfamilien der Anschläge des 11. September in Deutschland in der Nebenklage der Terrorverfahren gegen Motassadeq und Mzoudi.
Aktuell betreuen wir neben der Asbest - Schadensabwicklung Opfer der Selbstmordanschläge der Hamas in Israel, Dopingopfer der DDR gegen das Bundesinnenministerium sowie die Opfer der Strahlung durch Handys und Mobilfunkmasten.
Im Bereich M & A betreuen wir sehr individuell. Jede pauschale Lösung lehnen wir ab. Stattdessen ist unser Hauptaugenmerk auf die sozialverträglichste Lösung gerichtet in der Erkenntnis, dass wir mit der Arbeit auch eine gesamtgesellschaftliche Verpflichtung übernehmen. Die Lösungen sollen tragfähig sein und von Dauer.
Die Unterstützung der Tagesarbeit von Vereinen / Verbänden / Stiftungen nimmt in den letzten Jahren immer mehr Raum in unserer Beratung im Kunst- und Sportrecht ein. Dabei verfügen wir über eine besondere Expertise in den Bereichen der Malerei, ernsten Musik sowie Fussball und Cricket. Viele Fragen zu der Thematik Gemeinnützigkeit und zu einer krisenfesten Satzung, aber auch im Markenrecht und Urheberrecht konnten durch unsere Arbeit individuell gelöst werden.
Die Anwaltskanzlei LeistikowSchreyeck ist für Sie im In- und Ausland tätig. Die Korrespondenz erfolgt in deutsch oder englisch und wird nach der kanzleiinternen 48-Stundenregel abgearbeitet. Damit stellen wir schnelle Reaktionszeiten sicher. Sie sind informiert und können gezielte Fragen an uns richten. Unsere unternehmerischen Handlungsabläufe sind zur stetigen Verbesserung organisiert nach dem ISO 9001 Standard.
Rechtsanwalt Leistikow ist Mitglied im Beirat des Atomopfer e.V., Mitglied der Interessengemeinschaft der La Belle Opfer , Mitglied der Interessengemeinschaft Asbest Opfer , Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrssrecht im deutschen Anwaltsverein.
Seit 2005, der 90ig jährigen Wiederkehr des Genozides an der Volksgruppe der Armenier ist die Kanzlei Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Anerkennung. (Siehe auch www.aga-online.org/de)
Unser soziales Engagement beinhaltet die regelmässige Unterstützung der Aktion S.O.S. - Kinderdörfer. Im Besonderen unterstützen wir hier ein Projekt in Estland. Angesichts des Elends unzähliger elternloser Kinder nach dem Zweiten Weltkrieg und der überfüllten kalten Kinderheime baute Hermann Gmeiner im Jahr 1949 in der Tiroler Kleinstadt Imst das erste SOS-Kinderdorf. Die Grundidee dieses und aller folgenden SOS-Kinderdörfer ist es, Kindern, die ihre Eltern verloren haben oder nicht mehr bei ihnen leben können, ein dauerhaftes Zuhause und ein stabiles Umfeld zu geben. Das Kind soll aufwachsen wie in einer Familie - mit einer SOS-Kinderdorf-Mutter, den Geschwistern, dem Haus und dem Dorf. Wir engagieren uns für diesen Gedanken.