Mesotheliom und Asbest
Mesotheliom, auch als Krebs des Lungenfells bekannt, ist zwar nur ein kleiner Anteil aller malignen Tumoren, jedoch ist in der überwiegenden Anzahl der Fälle eine Asbestexposition nachweisbar. Insofern ist die Beweisführung für eine durch Asbest verursachte Erkrankung erleichtert. ... weitere Info
Europa sichert das Recht für Opfer von Straftaten:
Der Europäische Rat vereinbarte im Jahre 2000 die Sicherung der Rechtsstellung des Opfers in ganz Europa. Damit ergeben sich für die Opfer von Straftaten zahlreiche Schutz- und Aktionsrechte, die das Opfer im und außerhalb des Strafprozesses nicht ein zweitesmal zum Opfer machen. Diese Rechte sollten in jedem Falle genutzt werden. Wir helfen Ihnen gerne dabei.
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Prozeßkostenhilfe:
Für Mandanten ohne finanzielle Möglichkeiten zur Prozeßführung sieht der Staat die Prozeßkostenhilfe vor.
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Kontoeinrichtung auch für Schufa-Geschädigte:
Banken müssen bei entsprechender Selbstverpflichtung für jedermann ein Girokonto einrichten.
Banken, die eine Selbstverpflichtung zum “Girokonto für jedermann” abgegeben haben, müssen
grundsätzlich jedem Bürger auf Wunsch ein Girokonto einrichten. Ein hierauf gerichteter Anspruch kann
unmittelbar von dem Betroffenen geltend gemacht werden. Banken dürfen die Kontoeröffnung nicht deshalb
verweigern, weil der Betroffene in der Vergangenheit ein Konto überzogen hatte oder über geringe Einkünfte
verfügt. ... weitere Info
Krebs als Berufskrankheit für Strahlungsexponierte anerkannt:
Ein wichtiges Urteil für Strahlenopfer Wismut: Das Bundessozialgericht stellt klar,
daß Kehlkopfkrebs aufgrund der Häufigkeit des Auftritts bei ehemaligen Wismutmitarbeitern als gesicherte
Folge der Strahlenexposition zu gelten hat. Damit ist Opfern eine wesentliche Beweiserleichterung im Kampf um die
Anerkennung einer Berufskrankheit gegeben.
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Spielrecht oder Wettbewerbsverzerrung:
Mit der neuen Entscheidung des Verbandsgerichts in einer Frage zum Aufstiegsrecht der zweiten Mannschaft des VSG Altglienicke stellte der Berliner Fußballverband klar, daß die Vereinsautonomie eines jeden Mitgliedsvereins so hoch zu bewerten ist, daß die Regelungen der Spielordnung zum Verbot des Spiels einer Zweiten Mannschaft über einer Ersten Mannschaft nicht schematisch angewandt werden darf.
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DOSB unterzeichnet Vereinbarung mit Opfern des DDR-Dopingsystems (13.12.2006):
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und die Vertreter der Opfer des Dopingsystems der DDR unterzeichneten in Berlin eine Vereinbarung zur Linderung der entstandenen Schäden und deren Folgen.
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Das Aussenwirtschaftsgesetz zum Download als pdf