Erfolgreiche Abwehr der Abmahnung der Verwendung des Begriffs "Hairport" bei Friseurbetrieben!

 

Zahlreiche Friseurbetriebe in Deutschland erhielten in den vergangenen Wochen Abmahnungen wegen der Verwendung des Namens "Hairport". Dabei wurden die betroffenen Betriebe aufgefordert eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und im Falle der Zuwiderhandlung 100.000,00 € pro Verstoß zu zahlen.

Dagegen wehrte sich unser Mandant erfolgreich. Zwar hat sich die Gegenseite den Begriff nunmehr schützen lassen, jedoch verfügt unser Mandant über das ältere Recht, da er den Begriff schon länger verwendet als die Gegenseite.

Wir raten grundsätzlich dringend von der voreiligen Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab. Zu beachten ist, dass eine abgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gilt, wenn sie einmal abgegeben ist. Dies ist eine vertragliche Vereinbarung, ihre Wirksamkeit hängt von der Berechtigung der ursprünglichen Abmahnung nicht ab.

Wir stehen in Zweifelsfällen zur Verfügung.

 


Anwaltverein

 

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Die hier verwendeten Abbildungen sind Ausschnitte aus Gemälden von Walter Leistikow. Der aus Bromberg stammende Walter Leistikow (1865-1908) , Maler von subjektiv erfaßten Stimmungslandschaften aus Berlin , der Mark Brandenburg und aus den skandinavischen Ländern , gehörte zur künstlerisch-literarischen Avantgarde der Reichshauptstadt, die in Opposition zur offiziellen wilhelminischen Kunstauffassung stand. Als 1892 eine Munch-Ausstellung einen Eklat verursachte und geschlossen werden mußte, wurde Leistikow mit Max Liebermann Begründer und treibende Kraft der sich 1892 formierenden Künstlervereinigung ”Die XI” und 1898 Begründer der bedeutendsten Künstlervereinigung der Klassischen Moderne, der Berliner Secession.